- Der Marktplatz ist der grösste Treffpunkt der Stadt St. Gallen. 95% der städtischen Bevölkerung fühlt sich hier laut einer repräsentativen Umfrage (PDF, 419 KB) sicher. Warum also soll dieser Platz überwacht werden?
- Allein die Installation der 36 Kameras kostet CHF 2.48 Mio. an Steuergeldern. Betriebs- und Folgekosten sind nicht bekannt.
- Enormer Kostenfaktor mit grosser Unbekannten
- Die Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen ist keine wirksame Massnahme gegen Kriminalität. Allfällige Delikte werden höchstens verlagert.
Enormer Kostenfaktor mit grosser Unbekannten
Die Installation der Kameras in der Innenstadt und rund um dass neue Stadion kosten insgesamt CHF 2.48 Mio. Das ist sehr viel Geld für eine Massnahme, deren Wirksamkeit äusserst fragwürdig ist, Geld, das anderweitig sinnvoller genutzt werden könnte.
Mit diesen CHF 2.48 Mio. ist aber erst die Installation bezahlt. Wie teuer der Betrieb der Kameras und deren Wartung zu stehen kommt, darüber sind keine Zahlen bekannt. Die Kameras stellen eine Investition in absolut ungewisser Höhe dar. Dass der Stadtrat nur eine Investitions- nicht aber eine Betriebsrechnung aufgestellt hat, ist nicht akzeptabel.
Von den Kosten entfallen CHF 1,064 Mio. auf die Videoüberwachung rund ums neue Stadion. Die SP- Fraktion hatte sich im Stadtparlament für eine Trennung der Gesamtvorlage in eine Vorlage „Überwachung Innenstadt“ und eine Vorlage „Überwachung Stadion“ stark gemacht, da es um zwei grundlegend unterschiedliche Arten der Videoüberwachung geht, die sich auf unterschiedliche Reglemente stützen. Verbunden mit dem Antrag auf Trennung der beiden Vorlagen war die Forderung, die Stadion AG sei zu verpflichten, einen Teil der Kosten für die Videoüberwachung rund ums Stadion zu übernehmen. Schliesslich wurden diese Kameras deshalb für nötig erklärt, weil im Stadion publikumsintensive Anlässe stattfinden – Anlässe, von denen nicht die Stadt, sondern die Stadion AG profitiert. Im Sinne des Verursacherprinzips wäre es daher richtig, wenn die Stadion AG mindestens einen Teil der für die Videoüberwachung anfallenden Kosten übernehmen müsste.
Der Antrag der SP-Fraktion hatte im Parlament keine Chance, weshalb uns nun die ungetrennte Gesamtvorlage ohne Verpflichtung der Stadion AG zur Abstimmung vorliegt.