- Der Marktplatz ist der grösste Treffpunkt der Stadt St. Gallen. 95% der städtischen Bevölkerung fühlt sich hier laut einer repräsentativen Umfrage (PDF, 419 KB) sicher. Warum also soll dieser Platz überwacht werden?
- Allein die Installation der 36 Kameras kostet CHF 2.48 Mio. an Steuergeldern. Betriebs- und Folgekosten sind nicht bekannt.
- Die Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen ist keine wirksame Massnahme gegen Kriminalität. Allfällige Delikte werden höchstens verlagert.
- Wirksamkeit fragwürdig
- Andere Massnahmen sinnvoller
Wirksamkeit fragwürdig
Videokameras werden von ihren Befürwortern als Wundermittel gegen Kriminalität verkauft. Die Vorstellung, dass Kameras tatsächlich Verbrechen verhindern, wird durch Erfahrungen v.a. in England, aber auch in Deutschland stark in Frage gestellt.
Im Jahr 2005 veröffentlichte das englische Innenministerium eine Studie (PDF, 754 KB), welche 14 Videoüberwachungssysteme in verschiedenen Teilen Englands über einen Zeitraum von vier Jahren untersuchte. Sie brachte im Wesentlichen die Erkenntnis, dass Videoüberwachungssysteme nicht die gewünschten Resultate erbringen. Im Bereich der Straftaten gegen Personen sind die Kameras äusserst wirkungslos. Beinahe in allen auf diese Deliktsformen hin untersuchten Gebieten kam es an Stelle einer Abnahme sogar zu einer Zunahme der strafbaren Handlungen.
Im Bereich der Eigentumsdelikte war das Ergebnis positiver, eine generelle Aussage über die Wirksamkeit der Kameras ist aber auch hier nicht möglich. Es scheint, dass die Videoüberwachung vor allem an übersichtlichen und geschlossenen Orten zu einer Abnahme der Delikte beitragen kann, so etwa bei Einbrüchen in Autos auf Grossparkplätzen oder bei Ladendiebstählen. In St.Gallen soll auch der Marktplatz Bohl überwacht werden. Dieser belebte Treffpunkt ist gerade kein übersichtlicher und geschlossener Raum. Es ist also nicht damit zu rechnen, dass hier die Anzahl der Delikte abnehmen wird.
Selbst wenn die Kameras in ihrem Einsatzgebiet eine positive Wirkung erzeugen, bedeutet dies noch lange nicht, dass das Gesamtergebnis positiv ist. Die Studie des britischen Innenministeriums stellt nämlich teilweise starke räumliche Verlagerungstendenzen fest. Straftaten verlagern sich aus dem überwachten Bereich heraus an unbewachte Orte, in den Schattenbereich der Kameras. Zu diesem Ergebnis kommt auch ein Kameraversuch in der deutschen Stadt Böblingen. Mit dem Einsatz von Kameras wollte man das Drogenproblem auf dem Bahnhofplatz in den Griff bekommen. Wie zu erwarten, nahm der Betäubungsmittelhandel auf dem überwachten Platz ab, verlagerte sich aber einfach an andere, nicht überwachte Orte.
Ob die Ergebnisse von Studien aus England oder Deutschland direkt auf die Stadt St. Gallen übertragen werden können, lässt sich nicht sagen. Aber man braucht auch keine Studien und keine Ergebnisse aus andern Ländern, um sich vorstellen zu können, dass Kameras wenig zur Verhinderung von Straftaten im öffentlichen Raum beitragen. Der öffentliche Raum ist nicht - wie etwa ein Kaufhaus - begrenzt. Wer eine Straftat begehen will, tut dies einfach an einem andern Ort, fern ab von Kameras. Straftäter müssen sowieso immer darauf achten, nicht gesehen zu werden, ob nun von Menschen oder von Kameras macht keinen grossen Unterschied. Wenig ändern wird sich an der Zahl von Affekttaten. Diese werden begangen, vor und hinter, mit und ohne Kameras.
Für eine Massnahme, deren Wirkung überhaupt nicht erwiesen ist, sind CHF 2.48 Mio Steuergelder schlicht zu viel.